Besucherkonzept IONA Lebensgemeinschaften für Menschen mit Behinderungen e.V.

  • Die Besuche müssen im Vorfeld mit der Hausleitung bzw. den anwesenden Mitarbeitern abgesprochen sein. Die Mitarbeiter sind dazu angehalten, die Besuche zu organisieren und zu strukturieren (z.B. Terminierung, Örtlichkeit etc.)
  • Besucher*innen dürfen die Einrichtung nur mit negativem Testergebnis betreten, wobei bei vereinbarten Besuchen ein Test vor Ort angeboten wird (15-minütige Wartezeit einplanen!). Bei spontanen Besuchen muss ein tagesaktueller zertifizierter Testnachweis vorgelegt werden.
  • Jeder Besuch muss registriert (Name des Besuchers, Datum des Besuchs, besuchter BewohnerIn) und auf Symptome vereinbar mit COVID-19 gescreentwerden.
  • Es gelten folgende Schutzmaßnahmen: 
    • das Tragen einer FFP2-Maske
    • die Händedesinfektion vor dem Betreten und beim Verlassen des Bewohnerzimmers / des Hauses
  • Bei Besuchen muss die Einhaltung der Abstand- und Hygieneregeln gewährleistet werden.

Wuppertal, 01. Oktober 2022